Demokratie
Im Gegensatz zur Herrschaft eines Einzelnen über ein Land, ist die Demokratie darauf ausgerichtet die Staatsgewalt nach der ursprünglichen griechischen Bedeutung des Demokratiebegriffs, nämlich der Volksherrschaft, von der Gesamtheit der Staatsbürger ausgehen zu lassen. So heißt es beispielsweise in einem Artikel des deutschen Grundgesetzes, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. In Wahlen und Abstimmungen, durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
In vielen Staaten der Erde ist die Demokratie nach wie vor ein zartes Pflänzchen, das gehegt und gepflegt werden muss. Um als demokratischer Staat zu gelten, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein. So muss das Volk berechtigt sein, anhand von Abstimmungen und Wahlen kollektiv politische Entscheidungen treffen zu können.
Grundrechte des einzelnen Bürgers wahren
Die Demokratie gibt die Garantie, dass Grundrechte jedes einzelnen Bürgers gewahrt bleiben. Zudem muss die Gewaltenteilung der Staatsorgane, die Regierung als Exekutive, das Parlament als Legislative und die Gerichte als Judikative, vorhanden sein. Wichtig für eine Demokratie ist auch die gewährte Meinungsfreiheit sowie die Pressefreiheit.
Ein Garant für den freiheitlichen Zustand und die Sicherheit eines Staates ist die Demokratie allein nicht. Es kann in der Bevölkerung zu Misstrauen im Bezug auf die Regierungsbildung und mehr kommen. Und so ist das Vertrauen der Bürger in ihren Staat unabdingbar für das Leben in einer funktionierenden Demokratie.
Geschichte der Demokratie
Als einer der ersten Schritte auf dem Weg hin zu der heutigen Form der Demokratie gilt die im Jahr 1215 entstandene Magna Charta des englischen Königs Johann. Diese enthielt neben einer Sicherung der Ansprüche des Adels auch einige Garantien bürgerlicher Rechte. Diese waren unter anderem das Recht auf persönliche Freiheit sowie das Recht auf Eigentum.